AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen der AudVid EDV-Dienstleistungen


1. Geltungsbereich


Die Lieferungen und Leistungen der AudVid EDV-Dienstleistungen Paul Schlimgen - nachfolgend AudVid genannt - erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn diese von AudVid schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von AudVid.

2. Lieferungen und Leistungen


2.1 Die Angebote von AudVid sind freibleibend und verbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von AudVid, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
2.2 Die Firma AudVid EDV ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.
2.3 Die Fa. AudVid ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
2.4 Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturieren bleiben AudVid ausdrücklich vorbehalten.
2.5 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von AudVid zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
2.6 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von AudVid vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei AudVid oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigung, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend; und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten. Sollte AudVid mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlichen gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten.
2.7 Sofern nicht anders vereinbart, ist AudVid berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

3. Widerrufsrecht für Verbraucher


3.1 Ist der Kunde Verbraucher, hat er das Recht seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber AudVid zu erklären. Zur Fristenwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: AudVid EDV Paul Schlimgen, Werdstr. 11-13, D-53225 Bonn, info@audvid.de , Tel. 0228-4220947, Fax 0228-4220948.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf unsere Gefahr zurückzusenden, wenn die Rücksendung als Paket möglich ist. Wenn die Rücksendung als Paket nicht möglich ist, holen wir die Produkte beim Kunden auf unsere Kosten und Gefahr ab. Der Kunde hat die Kosten für die Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die von uns gelieferte Ware nicht der vom Kunden bestellten entspricht.
3.3 Sofern sich die Ware, die zur Rücksendung aufgegeben wurde, durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchname verschlechtert hat, muss der Kunde einen Wertersatz leisten. Der Kunde darf die Ware jedoch vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Werteverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung der Ware dazu führt, dass die Ware nicht mehr als 'neu' verkauft werden kann, hat der Kunde zu tragen.
3.4 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Software, Audio- und Videoaufzeichnungen, sofern die gelieferten Datenträger von Kunden entsiegelt worden sind. Ebenso sind vom Widerrufsrecht Waren ausgeschlossen, die nach Kunden-Spezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wurden. Das Widerrufsrecht besteht zudem nicht bei Fernabsatzverträgen, die in der Form von Versteigerungen geschlossen werden.

4. Stornierung und Verschiebung der Liefertermine


4.1 Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert und kein Fall der Rücksendung gemäß ergänzenden allgemeinen Rücksendebedingungen vorliegt oder Verschiebung von Lieferterminen mit AudVid vereinbart, die er zu vertreten hat, kann AudVid ohne gesonderten Nachweis Schadenersatz entsprechend dem Betrag der Bestellung geltend machen.
4.2 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat AudVid zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bestellungen können nur innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Lieferung gemäß unseren allgemeinen Rücksendebedingungen storniert werden.

5. Abnahme und Gefahrenübergang


5.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt, soweit nicht die Voraussetzungen für eine Rücksendung gemäß unserer allgemeinen Rücksendebedingungen vorliegen.
5.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
5.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die von AudVid benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von AudVid verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen aus 4.3 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung.

6. Preise und Zahlungsbedingungen


6.1 Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Preise verstehen sich netto Kasse ab Geschäftsstand Bonn. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung und Abwicklungspauschale werden dem Kunden entsprechend der jeweils gültigen Preislisten berechnet.
6.2 Gegenüber Kaufleuten im Sinne des § 24 AGBG behält sich AudVid das Recht vor, den Preis entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten eintreten. Diese wird AudVid dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
6.3 Zahlungen sind nach Rechnungsstellung sofort ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreiten von 30 Tagen nach Rechnungsstellung steht AudVid ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zu Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugschadens bleibt unberührt.
6.4 Die Fa. AudVid ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist AudVid berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
6.5 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von AudVid nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
6.6 Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigen Grund abgewichen wird, kann AudVid jederzeit wahlweise Lieferungen Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die die Fa. AudVid Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

7. Eigentumsvorbehalt


7.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum der Fa. AudVid bis zu Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit den Kunden.
7.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Fa. AudVid hinzuweisen und AudVid unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte der Fa. AudVid berücksichtigt.
v7.3 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der Fa. AudVid gehörenden Waren, erwirbt sich die Fa. AudVid Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für die Fa. AudVid als Lieferant, ohne die Fa. AudVid zu verpflichten. An der verarbeitenden Ware entsteht Miteigentum der Fa. AudVid im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.
v7.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der Fa. AudVid an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf die Fa. AudVid zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an die Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.

8. Gewährleistung


8.1 Die Fa. AudVid gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Der Verkauf, bzw. die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler oder Kompatibilitätsprobleme der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
8.2 Die Fa. AudVid gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben der Fa. AudVid schriftlich bestätigt wurden. AudVid übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
8.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile. Es sei denn, der Kund weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden.
8.4 Diese Gewährleistungsansprüche gegen die Fa. AudVid beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren in 24 Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt die Fa. AudVid etwaige weitergehende Garantien- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
8.5 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der Fa. AudVid Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von AudVid über. Falls AudVid Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrags oder eine angemessenen Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
8.6 Im Falle der Nachbesserung übernimmt AudVid AudVid die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.
8.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist AudVid berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu bekommen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der Fa. AudVid berechnet.
8.8 Alle weiteren oder anderen, als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.

9. Haftung


9.1 Die Haftung von AudVid ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Die Fa. AudVid haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
9.2 Die Haftung der Fa. AudVid für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt. Die persönliche Haftung von AudVid-Mitarbeitern, die als Erfüllungsgehilfen der Fa. AudVid tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
9.3 Die Schadenersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Serviceleistung.

10. Allgemeine Bestimmungen


11. Fernwartungsvereinbarung


11.1 Gegenstand der Fernwartungsvereinbarung
Fernwartungsleistungen auf den Kunden-EDV-Anlagen sind Gegenstand dieser Vereinbarung.
Für diese Arbeiten wird von AudVid EDV-Dienstleistungen Paul Schlimgen (im folgenden AudVid genannt) die Fernwartungssoftware TeamViewer als Download zur Verfügung gestellt.
Der Ablauf der Fernwartung wird von uns protokolliert und für Beweiszwecke archiviert. Dies geschieht mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers.

11.2 Leistungen


AudVid führt diesen Fernwartungsservice zu den üblichen Geschäftszeiten durch.
Der Fernwartungsservice umfasst folgende Leistungen:
  • Schulungen und Anleitungen
  • Unterstützung und Hilfeleistung bei Software-Installation
  • Unterstützung bei Anwendungs-Problemen
  • Suche nach möglichen technischen Fehlerursachen in Anwendungen
  • Analyse von Fehlersituationen und Ablaufstörungen von Anwendungen

11.3 Pflichten des Kunden


Der Kunde beschreibt den Fehler AudVid so genau wie möglich. Die Verantwortung für die geeignete Form einer aktuellen Datensicherung, die eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung der Daten gewährleistet, trägt der Kunde. Ebenso hat der Auftraggeber seine Datenbestände und EDV-Systeme durch geeignete Vorkehrungen organisatorischer und technischer Art wie Passwortschutz, Firewall-Systeme und Virenscanner ausreichend zu schützen. Hierzu gehört auch, dass sicherheitsrelevante Passwörter des Kunden, die AudVid während der Fernwartung bekannt werden, sofort nach Abschluss der Fernwartung geändert werden. Den Empfehlungen von AudVid ist bei Fehlerfeststellung, -eingrenzung und -beseitigung Folge zu leisten.

11.4 Gewährleistung/Haftung


Gewährleistung und Haftung entsprechen den gesetzlichen Regelungen, außer bei folgenden Abweichungen:
AudVid haftet nur bei Schäden, die direkt aus der Verwendung dieser Software resultieren. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit und der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung der AudVid auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schadenersatzansprüche wegen etwa übernommener Garantien, für Haftungen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Ein Mitverschulden des Kunden wird zu Gunsten von AudVid berücksichtigt. Bei Datenverlust oder -beschädigung haftet AudVid nur in Höhe der Wiederherstellungskosten bei Vorliegen von Sicherungskopien. Wenn keine Sicherungskopien vorliegen, schließt AudVid jegliche Haftung aus.

11.5 Datenschutz und Geheimhaltung


Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten auf seinen EDV-Anlagen unter Beachtung der jeweils gültigen Datenschutzvorschriften, ins. dem BDSG, erfolgt und auch den für den Kunden ggf. besonders geltenden Datenschutzvorschriften entsprechen. Ebenso trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Fernwartung durch AudVid. Nur wenn die Zulässigkeit der Fernwartung offensichtlich nicht gegeben ist, wird AudVid hierauf hinweisen und keine Fernwartung durchführen. AudVid hat die mit der Fernwartung betrauten Mitarbeiter, zur Einhaltung von Datenschutz und Geheimhaltung verpflichtet und schriftlich über die Konsequenzen eines Daten- und Geheimnismissbrauchs belehrt.
AudVid löscht personenbezogene Daten, die sie bei der Wartungsmaßnahme erhalten hat, sobald diese Daten für die Wartungsmaßnahme nicht mehr benötigt werden. Ausgenommen ist die unter 1. vereinbarte Protokollierung der Wartungsmaßnahme selbst. AudVid wird sämtliche, ihr auf Grund der Durchführung der Vereinbarung bekannt gewordenen betrieblichen Abläufe, sonstigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Passwörter des Kunden streng vertraulich behandeln. AudVid ist es untersagt, Kenntnisse oder Informationen, die AudVid im Zusammenhang mit der Fernwartung vom Kunden erhält, in irgendeiner Weise für sich selbst oder für Dritte zu verarbeiten und/oder zu nutzen.
Spätestens mit Start der Fernwartungssoftware akzeptieren Sie automatisch diese Fernwartungsvereinbarung.
Es gilt deutsches Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn.


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